Mit 1. Juni 1963 trat das 190. Bundesgesetz vom 5. Juli 1962 in Kraft, mit dem das Kunstakademiegesetz neuerlich abgeändert wurde. Diese Kunstakademiegesetz-Novelle fügte zu den drei bestehenden staatlichen Kunstakademien – der Akademie für Musik und darstellende Kunst in Wien, der Akademie für Musik und darstellende Kunst „Mozarteum“ in Salzburg und der Akademie für angewandte Kunst in Wien - die Akademie für Musik und darstellende Kunst in Graz (bisher Steiermärkisches Landeskonservatorium) hinzu. Die Rangerhöhung des Steiermärkischen Landeskonservatoriums wurde am 6. und 7. Juni 1963 mit einem Festprogramm gefeiert, bei dem Studierende und Lehrende der Akademie für Musik und darstellende Kunst in Graz Joseph Haydns komische Oper „List und Liebe“ sowie Orchester-, Orgelwerke und Kammermusik zur Aufführung brachten. Bei den Konzerten waren das Orchester der Akademie, das Grazer Philharmonische Orchester sowie Kammerchor und Kammerorchester der Akademie zu hören. Es wurden unter anderem Werke von Max Reger, Franz Liszt, Zoltan Kodaly, Benjamin Britten, Max Haager, Wolfgang Amadeus Mozart, Giuseppe Torelli, Georg Friedrich Händel, Rupert Doppelbauer und Günther Eisel (UA) gespielt.
Das Universitätsarchiv lädt aus Anlass des 50jährigen Bestehens der Kunstuniversität Graz am 6. und 7. Juni 2013 zu Rundgängen durch die Räumlichkeiten ein. Dabei werden Einblicke in Vorbereitung und Ablauf der offiziellen Erhebungsfeierlichkeiten am 6. und 7. Juni 1963 sowie Informationen zum aktuellen Leistungsangebot des Universitätsarchivs geboten.