An der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, Institut für Elektronische Musik und Akustik, gelangt ab dem Wintersemester 2012/13 die auf ein Jahr befristete Stelle einer/eines
Senior Scientist (m/w) mit Doktorat für Musikalische Akustik
gemäß § 26 des Kollektivvertrages für die Arbeitnehmer/innen der Universitäten in Form eines teilbeschäftigten vertraglichen Dienstverhältnisses mit einem Beschäftigungsausmaß von 25% zur Besetzung. Das monatliche Mindestentgelt für die Verwendung beträgt derzeit 845,43 € brutto (14 x jährlich) und kann sich allenfalls auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen.
Allgemeine Anstellungserfordernisse:
Abschluss eines fachlich und thematisch einschlägigen Doktoratsstudiums.
Besondere Anstellungserfordernisse:
· Doktorat in Musikwissenschaft mit fachlichem Schwerpunkt in Elektronischer Musik oder Musikalischer Akustik
· umfangreiche Lehr- und Forschungserfahrung
InteressentInnen mit entsprechender Qualifikation werden eingeladen, ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens
26. Juni 2012
unter der GZ 19/12 an das Personalservice der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, 8010 Graz, Leonhardstraße 15, zu richten.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung der Reise- und Aufenthaltskosten, die durch das Aufnahmeverfahren entstanden sind.
Im Sinne des sozialen Nachhaltigkeitskonzepts der KUG, das besondere Bedürfnisse in all ihren Aspekten interpretiert, werden Menschen mit solchen Bedürfnissen bei gleicher Qualifikation bevorzugt angestellt.
Der Rektor:
Georg Schulz
*An der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, Institut für Alte Musik und Aufführungspraxis, gelangen ab dem Wintersemester 2012/13 zwei vorläufig auf ein Jahr befristete Stellen, mit Option auf unbefristete Verlängerung, einer/eines
Senior Lecturers (m/w)
für
Cembalo-Korrepetition
gemäß § 26 des Kollektivvertrages für die Arbeitnehmer/innen der Universitäten in Form von teilbeschäftigten vertraglichen Dienstverhältnissen im Ausmaß von voraussichtlich jeweils 7 SSt. (Gewichtung 65%) zur Besetzung. Das monatliche Mindestentgelt für diese Lehrverpflichtungen beträgt derzeit 719,59 € brutto (14 x jährlich) und kann sich allenfalls auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen.
Allgemeine Anstellungserfordernisse:
Abschluss eines für die Verwendung in Betracht kommenden Master-(Diplom-)Studiums oder Nachweis einer vergleichbaren künstlerischen Eignung.
Besondere Anstellungserfordernisse:
Gewünscht werden Künstler/innen auf hohem Niveau, die sich sowohl durch besondere pädagogische als auch künstlerische Fähigkeiten auszeichnen.
Erwartet werden, neben der generellen künstlerischen, pädagogischen und persönlichen Eignung, historisch informiertes, stilistisch differenziertes Generalbassspiel sowie erfahrener Umgang mit Faksimile-Noten.
InteressentInnen mit entsprechender Qualifikation werden eingeladen, ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens
26. Juni 2012
unter der GZ 18/12 an das Personalservice der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, 8010 Graz, Leonhardstraße 15, zu richten.
Bei entsprechender Eignung ist es der Wunsch der Kunstuniversität Graz, beide Stellen mit derselben Person zu besetzen. Geeignete Bewerber/innen werden daher explizit aufgefordert, sich für beide Stellen zu bewerben.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim künstlerischen/wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung der Reise- und Aufenthaltskosten, die durch das Aufnahmeverfahren entstanden sind.
Im Sinne des sozialen Nachhaltigkeitskonzepts der KUG, das besondere Bedürfnisse in all ihren Aspekten interpretiert, werden Menschen mit solchen Bedürfnissen bei gleicher Qualifikation bevorzugt angestellt.
Der Rektor:
Georg Schulz
*An der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, Universitätsbibliothek, -archiv und Musikinstrumentensammlung, gelangt ab dem Wintersemester 2012/13 eine auf ein Jahr befristete Stelle einer/s
studentischen Mitarbeiterin/Mitarbeiters
gemäß § 30 des Kollektivvertrages für die Arbeitnehmer/innen der Universitäten im Ausmaß von 5 Arbeitsstunden pro Woche zur Besetzung. Das monatliche Mindestentgelt für die Verwendung beträgt derzeit 224,46 € brutto (14 x jährlich) und kann sich allenfalls auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen.
Die Aufgaben, die mit dieser Stelle verbunden sind, umfassen insbesondere
a) die Unterstützung der Studierenden bei der Benützung der Universitätsbibliothek und ihrer Informationswerkzeuge,
b) die Durchführung des Publikumdienstes der Universitätsbibliothek an Samstagen,
c) die Durchführung der mit den Aufgaben verbundenen Organisations- und Verwaltungstätigkeiten.
Anstellungsvoraussetzungen sind:
a) ein für die Verwendung in Betracht kommendes, noch nicht abgeschlossenes Studium einer Studienrichtung gem. UG 2002 als Bachelor-, Master- oder Diplomstudium an der Kunstuniversität Graz
b) die Ablegung der für die Verwendung in Betracht kommenden Prüfungen oder wesentliche Teile derselben
c) die fachliche und persönliche Eignung für diese Verwendung
InteressentInnen mit entsprechender Qualifikation werden eingeladen, ihre schriftliche Bewerbung unter Angabe der GZ 17/12 mit den üblichen Unterlagen bis spätestens
26. Juni 2012
an das Personalservice der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, 8010 Graz, Leonhardstraße 15, zu richten.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim künstlerischen/wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung der Reise- und Aufenthaltskosten, die durch das Aufnahmeverfahren entstanden sind.
Im Sinne des sozialen Nachhaltigkeitskonzepts der KUG, das besondere Bedürfnisse in all ihren Aspekten interpretiert, werden Menschen mit solchen Bedürfnissen bei gleicher Qualifikation bevorzugt angestellt.
Der Rektor:
Georg Schulz
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