Besuch einzelner wissenschaftlicher Lehrveranstaltungen
Dieses außerordentliche Studium ermöglicht es Personen, auf bestimmte Zeit zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen zugelassen zu werden, ohne einen Studienabschluss anzustreben.
Außerordentliche Studierende werden nur dann aufgenommen, wenn die zuständige Lehrveranstaltungsleiterin/der zuständige Lehrveranstaltungsleiter ihre/seine Zustimmung mittels Unterschrift auf dem Ao-Antrag erteilt.
Nähere Auskünfte erhalten Sie in der Studien- und Prüfungsabteilung.