Ergänzungsstudium
Ergänzungsstudium gem. § 76 Satzung der KUG
Personen, die vor dem Inkrafttreten des Studienplans nach KHStG ein ordentliches Studium an einer Kunstuniversität (Kunsthochschule/Kunstakademie) in Österreich mit Diplom oder Reifeprüfung abgeschlossen haben, können - je nach absolvierter Studienrichtung - entweder durch einfachen Antrag oder nach Absolvierung eines Ergänzungsstudiums gem. § 76 der Satzung der Kunstuniversität Graz den akademischen Grad "Magistra der Künste" bzw. "Magister der Künste" erwerben.
• Studienplan
• Ansuchen um Absolvierung eines Ergänzungsstudiums (Download)
Weitere Informationen sind in der Studien- und Prüfungsabteilung erhältlich.