RKZ für das Personal der KUG (Verwaltung und Lehrende)
ERASMUS STT dient der Mitarbeiter/inn/enfortbildung im Rahmen der Personalmobilität in das europäische Ausland. Ziel ist die Weiterbildung (Training) von Universitätspersonal (Staff), der Erwerb von Zusatzqualifikationen oder das Kennenlernen von „Best Practice“-Arbeitsweisen an ausgewiesenen Partnerinstitutionen (Universitäten, Hochschulen, Konservatorien) oder an Unternehmen im europäischen Ausland.
ERASMUS STT ist ein Austauschprogramm, d.h. ein interinstitutionelles Abkommen ist vor der Antragstellung für eine Mobilitätsmaßnahme abzuschließen. Die Liste der derzeitigen KUG-Partnerinstitutionen, die für STT – Mobilitätsmaßnahmen nach vorheriger Rückfrage gegebenenfalls zur Verfügung stehen, finden Sie unter: Partneruniversitäten.
Für die Personalmobilität zu Unternehmen im öffentlichen oder privaten Bereich ist kein interinstitutionelles Abkommen notwendig. Ausgeschlossen sind Europäische Einrichtungen bzw. Organisationen, die EU-Programme verwalten bzw. Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulate, Kulturinstitute).
Personalmobilität muss zwischen dem 1. Juli 2008 und dem 30. September 2009 absolviert werden. Sie wird teilfinanziert aus Mitteln der EU (ca. € 363,- pro Person) und aus dem Reisekostenzuschussbudget der AIB nach folgenden Auswahlkriterien:
Zielsetzungen:
Lehrenden und Verwaltungsbediensteten werden Möglichkeiten zur Weiterbildung im internationalen Kontext eröffnet.
Die Verbindung zwischen den Hochschulen wird gestärkt.
Berechtigter Personenkreis:
Verwaltungspersonal der KUG
Künstlerisch-wissenschaftliches Personal der KUG
Folgende Aktivitäten werden unterstützt:
Absolvierung einer Weiterbildungsmaßnahme an einer Partnerhochschule oder einem Unternehmen für Verwaltungspersonal und Lehrende der KUG in einem aufrechten Dienstverhältnis nach eigenem Vorschlag – Outgoing.
Download der STT-Formulare
Download der Reisekostenzuschuss Richtlinien