Meisterkurse, kurzfristige wissenschaftliche Arbeiten bzw. künstlerische Projekte

Zweck der Unterstützung

Besuch kurzfristiger fachspezifischer Kurse (Meisterkurse, Hospitanzen) bzw. kurzfristige wissenschaftliche Arbeiten im Ausland

 

Voraussetzungen für die Gewährung einer Unterstützung

 Die Bewerberin/der Bewerber muss als ordentliche/r Hörer im dritten Semester (Bachelor) oder im zweiten Semester (Master) zugelassen sein. Ausgezeichneter Studienerfolg ist maßgeblich. Der Kurs muss mindestens eine Arbeitswoche dauern und im Ausland stattfinden. Eine Bewerbung ist sowohl für österreichische als auch für ausländische Studierende möglich.

 

Bewerbung

Das Ansuchen (ausgefülltes Bewerbungsformular) ist mindestens zwei Wochen vor Kursbeginn / Projektbeginn in der Abteilung für Internationale Beziehungen (AIB) abzugeben.

ACHTUNG: Nachträglich eingebrachte Ansuchen werden nicht berücksichtigt!

Deadline für die Bewerbung für Meisterkurse, kurzfristige wissenschaftliche Arbeiten bzw. künstlerische Projekte, die zwischen 01. Juli und 30. September stattfinden: 20. Juni

Folgende Unterlagen sind dem Ansuchen beizulegen

  • Eine Kopie der Kursbroschüre (Kopie der entsprechenden Seite aus dem Internet) bzw. Projektbeschreibung
  • Empfehlungsschreiben der Hauptfachlehrerin/des Hauptfachlehrers
  • Meldung der Fortsetzung des Studiums als ordentliche/r Hörer/in. Wichtig: Die Studierendenkennzahl muss im Antrag eingefügt werden.

Das Ansuchen muss vollständig ausgefüllt sein, einschließlich der Unterschrift der Institutsvorständin / des Institutsvorstandes.

 

Richtlinien für die Höhe der Unterstützung

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Maßgabe der vorhandenen Mittel. Kursgebühren werden nicht bezahlt!

 

Abwicklung

Die Bewerberin / der Bewerber reicht das vollständige Ansuchen in der Abteilung für Internationale Beziehungen (AIB), Palais Meran, Leonhardstraße 15, 2. Stock, Zi. 207, bei Michaela Ritter ein. Es wird schriftlich per e-mail an die KUG e-mail Adresse der/des Studierenden mitgeteilt, ob und in welcher Höhe das Ansuchen befürwortet wurde. Nach dem Meisterkurs / kurzfr. wiss. Arbeit / künstl. Projekt muss die ausgefüllte Kostenaufstellung einschließlich aller Belege in der AIB abgegeben werden, damit der Unterstützungsbeitrag überwiesen werden kann.

 

Nach Rückkehr von der Kursveranstaltung sind abzugeben

  • Die ausgefüllte Reisekostenaufstellung
  • Alle Originalrechnungsbelege (Reise, Unterkunft, Verpflegung)
  • Bestätigung über die aktive Teilnahme am Meisterkurs (in Kopie) bzw. Bestätigung über Studientätigkeit oder Hospitanz
  • Persönlicher Bericht

 

Bewerbungsformular

Merkblatt

Reisekostenaufstellung

Musterformular