Mobilität zur Weiterbildung für Personal
Personalmobilität im Rahmen von Erasmus: Mitarbeiter/innenfortbildung – Staff Training (STT)
ERASMUS STT dient der Mitarbeiter/inn/enfortbildung im Rahmen der Personalmobilität in das europäische Ausland. Ziel ist die Weiterbildung (Training) von Universitätspersonal (Staff), der Erwerb von Zusatzqualifikationen oder das Kennenlernen von „Best Practice“-Arbeitsweisen an ausgewiesenen Partnerinstitutionen (Universitäten, Hochschulen, Konservatorien) oder an Unternehmen im europäischen Ausland.
ERASMUS STT ist ein Austauschprogramm, d.h. ein interinstitutionelles Abkommen ist vor der Antragstellung für eine Mobilitätsmaßnahme abzuschließen. Die Liste der derzeitigen KUG-Partnerinstitutionen, die für STT – Mobilitätsmaßnahmen nach vorheriger Rückfrage gegebenenfalls zur Verfügung stehen, finden Sie unter: Partneruniversitäten.
Für die Personalmobilität zu Unternehmen im öffentlichen oder privaten Bereich ist kein interinstitutionelles Abkommen notwendig. Ausgeschlossen sind Europäische Einrichtungen bzw. Organisationen, die EU-Programme verwalten bzw. Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulate, Kulturinstitute).
Zielsetzungen
Lehrenden und Verwaltungsbediensteten werden Möglichkeiten zur Weiterbildung im internationalen Kontext eröffnet.
Die Verbindung zwischen den Hochschulen wird gestärkt.
Berechtigter Personenkreis
Verwaltungspersonal der KUG
Künstlerisch-wissenschaftliches Personal der KUG
Folgende Aktivitäten werden unterstützt
Absolvierung einer Weiterbildungsmaßnahme an einer Partnerhochschule oder einem Unternehmen für Verwaltungspersonal und Lehrende der KUG in einem aufrechten Dienstverhältnis nach eigenem Vorschlag – Outgoing.
Voraussetzungen für Personalmobilität
- Ein sog. Bilateral Agreement (interinstitutionelles Abkommen) muss zwischen der Gastinstitution und der KUG bestehen, in dem ausdrücklich Personalmobilität vereinbart wurde. Für die Personalmobilität von und zu Unternehmen ist kein inter-institutionelles Abkommen notwendig.
- Weiterbildungsaufenthalte (Staff Training – STT): Auslandsaufenthalte zum Zweck der Weiterbildung müssen mindestens 1 Woche andauern und sind auf max. 6 Wochen begrenzt. Kürzere Aufenthalte bedürfen der genauen Begründung.
- Die/der Lehrende/KUG-Angehörige muss im Vorfeld offiziell von der Gastinstitution eine Bestätigung erhalten, dass der „Work Plan“ wie vorgeschlagen auch angenommen wird.
- Idealerweise finden Aktivitäten im Rahmen der Personalmobilität im Austausch statt.