Visainformationen
Visapflichtige Einreise
Ab September 2008 gilt an der KUG folgende Vereinfachung für Drittstaatenangehörige: ein Bescheid über die bedingte Zulassung an der KUG wird zusammen mit der Einladung zur Zulassungsprüfung ausgestellt.
Nach Erhalt des von der Studienabteilung ausgestellten Bescheids (= bedingte Zulassung, einschließlich der Mitteilung des genauen Prüfungsdatums und Prüfungsorts) beantragen Sie bei der Österreichischen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland die „Aufenthaltsbewilligung Studierender“, um zur Zulassungsprüfung nach Graz anreisen und das weitere Antragsverfahren in Österreich abwickeln zu können.
Die bei der Antragstellung im Original und in Kopie vorzulegenden Dokumente:
- vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular
- gültiger Reisepass und Kopie des Passes
- Geburtsurkunde und beglaubigte Übersetzung
- 1-2 aktuelle Passfotos 3,5 x 4,5 bis 4,0 x 5,0 cm
- Strafregisterauszug (wenn erhältlich), darf nicht älter als 6 Monate sein
- Vorlage des bedingten Zulassungsbescheids
- Vorlage der Einladung zur Zulassungsprüfung
- Glaubhaftmachung von ausreichenden Unterhaltsmitteln und einer gesicherten Unterkunft
- für Studierende bis zum 24. Lebensjahr: EUR 438,17 pro Monat
- für Studierende über dem 24. Lebensjahr: EUR 793,40 pro Monat
- Reisekrankenversicherung
Der Antragsteller/die Antragstellerin muss im Ausland die Entscheidung über den Antrag auf Aufenthaltsbewilligung abwarten. Wurde der Antrag (bedingt) positiv entschieden, kann das Visum D mit viermonatiger Gültigkeitsdauer beantragt werden. Die Gebühr für die Erteilung eines Visum D beträgt seit 01. Jänner 2011 EUR 100. Eine Einreise nach Österreich und das Absolvieren der Zulassungsprüfung sind nun möglich.
Nach bestandener Zulassungsprüfung müssen Sie persönlich bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde die „Aufenthaltsbewilligung – Studierender“ abholen. Die entsprechenden Nachweise (= Beweise für die Richtigkeit) für ausreichende Unterhaltsmittel und eine gesicherte Unterkunft müssen jetzt bei der Abholung des Aufenthaltstitels im Inland erbracht werden.
Die Österreichische Botschaft in Ihrem Heimatland hat Ihren Antrag an die
Steiermärkische Landesregierung, Fachabteilung 7C- Innere Angelegenheiten, Staatsbürgerschaft und Aufenthaltswesen, Pauslustorgasse 4, 8010 Graz/Österreich
weitergeleitet. Alle geforderten Nachweise müssen Sie nun dieser Behörde vorlegen. Bitte beachten Sie dabei auch die vorgeschriebenen Fristen.
Neben den oben erwähnten und bereits vorgelegten Dokumenten sind folgende weitere Nachweise zu erbringen:
- Nachweis der bestandenen Zulassungsprüfung
- Nachweis über gesicherte Unterkunft
- Nachweis über ausreichende Unterhaltsmittel
- Inskriptionsbestätigung bzw. Studienblatt
- Nachweis über eine in Österreich leistungspflichtige, alle Risiken abdeckende Krankenversicherung. Nach Inskription in Graz kann mit der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse eine Studierendenversicherung (monatliche Prämie EUR 49,85) abgeschlossen werden.
Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Unterlagen vollständig sind! Der Aufenthaltstitel wird nur ausgehändigt, wenn die Zulassungsprüfung erfolgreich absolviert wurde.
Die Gebühr für die Ausstellung der ersten Aufenthaltsbewilligung beträgt EUR 110,-.
Mehr Details finden Sie unter:
Leitfaden des ÖAD zu den Einreisebedingungen für ausländische Studierende
Download Fremdenrecht-Visainformationen
Stand: Oktober 2011