Was tun nach Studienabschluss?
> Sie beabsichtigen, an der KUG weiterzustudieren:
• Nach erfolgreich absolvierter abschließender Prüfung erhalten Sie eine Email-Verständigung an Ihre
Studierendenemailadresse, ab wann Ihr Zeugnis zur Abholung in der Studien- und Prüfungsabteilung
bereit liegt.
• Die unterzeichnete Absichtserklärung für ein Weiterstudium an der KUG ist spätestens bei Übernahme
des Zeugnisses abzugeben.
> Sie streben kein Weiterstudium an:
• Nach erfolgreich absolvierter abschließender Prüfung erhalten Sie eine Email-Verständigung an Ihre
Studierendenemailadresse, ab wann Ihr Zeugnis zur Abholung in der Studien- und Prüfungsabteilung
bereit liegt.
• Das Zeugnis kann Ihnen nur dann ausgehändigt werden, wenn Sie eine vollständig ausgefüllte
Bibliotheksbestätigung vorweisen können.
Sie haben in beiden Fällen die Möglichkeit, an der einmal im Jahr stattfindenden Sponsions-/Promotionsfeier teilzunehmen.