Wissensbilanz

Die Wissensbilanz dient der ganzheitlichen Darstellung, Bewertung und Kommunikation von immateriellen Vermögenswerten und Leistungsprozessen der Universität und deren Wirkungen. Sie ist als qualitative und quantitative Grundlage für die Erstellung der Leistungsvereinbarung sowie für den Nachvollzug der Umsetzung der Ziele und Vorhaben der Leistungsvereinbarung heranzuziehen (§2 WBV 2010).

Die Wissensbilanz der KUG gliedert sich gemäß §3 WBV 2010 in folgende Abschnitte:
I. 1. Wissensbilanz – Narrativer Teil
   2. Wissensbilanz – Kennzahlen
II. Wissensbilanz – Bericht über die Umsetzung der Ziele und Vorhaben der Leistungsvereinbarung

 

Die Wissensbilanzen bis zum Berichtszeitraum 2009 stellen gemäß Wissensbilanz-Verordnung 2006 umfassend das intellektuelle Kapital der Universität in Form von Kennzahlen aus den Bereichen Humankapital, Strukturkapital und Beziehungskapital sowie der Kernprozesse Lehre und Weiterbildung sowie Forschung und Entwicklung und Entwicklung und Erschließung der Künste. Zusätzlich stellt sie narrativ den Wirkungsbereich, die Zielsetzungen und die Strategien der Universität dar. Die Darstellungen zur Leistungsvereinbarung erfolgen bis zu diesem Berichtsjahr gesondert im Leistungsbericht bzw. Tätigkeitsbericht.

 

 

Bei Fragen zur Wissensbilanz der KUG:

Mag. Dr. Harald Lothaller

Abteilung Qualitätsmanagement und Berichte