Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Universität für Musik und darstellende Kunst Graz (KUG) ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die von der KUG angebotenen Websites.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Websites sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a. Unvereinbarkeit mit WCAG 2.1
Text- und Hintergrundfarben, die aus CI-Vorgaben abgeleitet wurden, erzielen nur teilweise den geforderten Farbkontrast. Eine Erhöhung des Farbkontrasts wird im Zuge der nächsten Aktualisierungen angestrebt soweit möglich.

Zur Verfügung gestellte PDF- und Office-Dokumente sind nur teilweise barrierefrei. Eine Verbesserung soll durch eine standardisierte Erzeugung der Dokumente und einer gezielten Schulung des Personals erfolgen.

Die Auszeichnung redaktioneller Inhalte entspricht nicht vollständig der angestrebten Konformitätsstufe. Eine Verbesserung soll durch periodisch angebotene Schulungen der Redakteur*innen und dem Bereitstellen von Unterlagen zur Erstellung barrierefreier Inhalte erzielt werden.

Für einige nicht-dekorative Bilder im Inhalt fehlt der Alternativtext, sodass diese Information für Screenreader-Benutzer*innen nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) nicht erfüllt. Wir sind stets bemüht, alle nicht-dekorativen Bilder um Alternativtexte zu ergänzen und sensibilisieren unsere Redakteur*innen im Rahmen von Schulungen und Hinweisen in unseren Bedienungsanleitungen dahingehend, dass neue und aktualisierte Seiten dieses Erfolgskriterium erfüllen.

b. Unverhältnismäßige Belastung
Die Umstellung von Websites, deren zugrundeliegende Software nur teilweise die angestrebte Konformitätsstufe erfüllen und deren Entwicklung nicht durch die KUG vorangetrieben wird, bzw. Websites, bei denen die zugrundeliegende Software keine oder unzureichende Möglichkeiten zur Anpassung bietet, würde eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne Art. 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 darstellen.

Unsere Videos sind mehrheitlich gehostet und veröffentlicht auf den Plattformen Phaidra, Youtube und Vimeo. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.

Wir planen neue Inhalte mit geeigneten Alternativen zu versehen, sofern dies keine unverhältnismäßige Belastung darstellt. Für ältere Inhalte, die nicht mehr aktualisiert werden, wird nur bei Bedarf eine Alternative zur Verfügung gestellt.

c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Text-Alternative für Video- und Audiomedien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden.
Live übertragene zeitbasierte Medien wie Video- und Audiomedien. Online-Karten und Kartendienste, sofern bei Karten für Navigationszwecke wesentliche Informationen in einer barrierefrei zugänglichen Weise digital bereitgestellt werden.
Archivierte Websites, die ausschließlich Inhalte enthalten, die weder für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden noch nach dem 23. September 2019 aktualisiert oder überarbeitet wurden.

Einige, vorwiegend ältere PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente teilweise nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzer_innen nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.

Inhalte Dritter, die nicht im Einflussbereich der KUG liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22.09.2020 erstellt.

Die Überprüfung der Websites auf Einhaltung der WCAG 2.1 Richtlinien wird durch Selbsttests des Zentralen Informatikdienstes ggf. gemeinsam mit externen Fachkräften durchgeführt.

Feedback und Kontaktangaben
Die Inhalte unserer Websites werden laufend überarbeitet und ausgebaut. Bedienbarkeit und Zugänglichkeit sind uns dabei ein großes Anliegen. Sollten Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern, so bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen. Bitte beschreiben Sie in einem E-Mail helpdesk@kug.ac.at das Problem und führen Sie die URL zu der betroffenen Seite an.

Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen. www.ffg.at/form/kontaktformular-beschwerdestelle

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie unter: www.ffg.at/barrierefreiheit/beschwerdestelle

In einfacher Sprache
Die KUG möchte ihre Websites möglichst barrierearm gestalten. Haben Sie Probleme beim Nutzen einer unserer Websites? Dann schicken Sie uns bitte eine Nachricht an helpdesk@kug.ac.at. Wir melden uns.