Stand: 14.03.2022

Infos für Studierende

Erstzulassung an der KUG

Alle wichtigen Informationen zur Erstzulassung finden Sie auf der Website des Welcome Centers.

Nach der Erstzulassung erhalten Sie Ihre KUG-E-Mail-Adresse und Zugang zu KUGonline. Über die KUG-E-Mail-Adresse erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrem Studium und darüber hinaus - alle relevanten Informationen werden über E-Mail versendet. Bitte checken Sie Ihre E-Mails regelmäßig!


 

Lehrveranstaltungen an der KUG ab SS 2022

Ab dem 28.02.2022 gilt 2,5-G als Zugangsbedingung für alle KUG-Angehörigen

Ab 28.02.2022 gilt an der KUG durchgängig 2,5-G. Jede*r Universitätsangehörige muss – unabhängig von der Meldeadresse – vollständig geimpft, genesen oder aktuell negativ PCR-getestet sein. Damit bleibt es für alle Angehörigen (Mitarbeiter*innen wie Studierende) möglich, an der KUG zu arbeiten bzw. zu studieren, selbst wenn sie nicht der gesetzlichen allgemeinen Impfpflicht entsprechen. In diesem Fall müssen sie zum Betreten der KUG über einen nach den Regeln der KUG gültigen PCR-Test (Gültigkeit 48 h) verfügen.

Übergangsfrist von 28.02.2022 bis 08.04.2022
Während der Übergangsfrist kann jegliche Art von Lehre ohne Beschränkung der Abhaltungsdichte wahlweise in Präsenz oder im Distance-Modus stattfinden. Wichtig dafür ist, dass die jeweils gewählte Form von beiden Seiten – Lehrenden wie Studierenden – einvernehmlich gewünscht wird und freiwillig ist.
Mitarbeitende des künstlerisch-wissenschaftlichen Universitätspersonals in ihrer Tätigkeit in EEK, Forschung und Administration können in diesen zwei Wochen nach Rücksprache mit ihren Vorgesetzten weiterhin bis zu 100% im Home-Office arbeiten.

Die Einhaltung der 2,5-G Regel wird bei allen Mitarbeiter*innen durch die direkten Dienstvorgesetzten geprüft, in der Lehre werden die Nachweise von Studierenden und Lehrenden wechselseitig vorgewiesen. Zusätzlich unterstützen uns vereinzelte Stichproben durch 2,5-G-Checker*innen bei der flächendeckenden Einhaltung der Regel.

Studierende, die zum Üben ans Haus kommen, werden beim Abholen der Schlüssel für ihren Überaum durch die jeweilige Gebäudeaufsicht um Vorweisen der Nachweise gebeten. 

Weitere Sicherheitsregeln: Hände waschen und desinfizieren, Hustenetikette beachten und regelmäßig Lüften.

FFP2-Masken-Pflicht regelmäßige PCR-Tests
Unverändert gilt auf den Verkehrsflächen der KUG FFP2-Masken-Pflicht. Ebenso wird dringend empfohlen, in jeder Situation, wo Sie nicht alleine im Raum sind, Maske zu tragen. Gültig bleibt auch unsere bindende Übereinkunft, dass alle Personen in einem Raum Maske tragen, sollte das eine*r von ihnen wünschen.
Regelmäßige PCR-Tests auch für Immunisierte werden weiterhin empfohlen, sind aus Gründen der Gleichbehandlung aller KUG-Mitarbeiter*innen ab 28.02.2022 aber nicht mehr innerhalb der Dienstzeit möglich.

Es gibt weiterhin keine definierten Mindestabstände für Arbeits- oder Unterrichtssituationen und daher keine Reduktion der Belegungsobergrenze von Räumen durch COVID-19.

Für Fragen im Zusammenhang mit Lehre wenden Sie sich bitte an vr-lehre(at)kug.ac.at

Prüfungen an der KUG

Prüfungen können weiterhin in Präsenz stattfinden; bei künstlerischen Abschlussprüfungen werden wir ein Streaming einplanen. Auf die entsprechenden 2,5 G-Nachweise ist zu achten.

Üben an der KUG

Üben bleibt an der KUG weiterhin erlaubt, allerdings mit durchgängiger Reservierung. Das können wir solange aufrechterhalten, als die Studierenden verlässlich den 2,5 G-Status erfüllen und die Maskenpflicht auf den Verkehrsflächen beachten.


 

Infopoint

Bei sämtlichen Problemen, die in Zusammenhang mit der Abhaltung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen entstehen (z.B. Termine werden nicht eingehalten oder fristgerecht kommuniziert) und nicht direkt mit Ihrer/Ihrem Lehrenden geklärt werden können, wenden Sie sich bitte direkt per Mail an die ÖH der KUG: oeh(at)kug.ac.at.