Die aktuelle Teststrategie der KUG

Das Wichtigste im Überblick

Lehre in Präsenz kann nur stattfinden, wenn Lehrende und Studierende sich einvernehmlich dazu entscheiden und ein jeweils gültiges Testzertifikat vorweisen können. Auch Impfungen gelten inzwischen, wie allgemein üblich (3-G-Regel), nach einer gewissen Frist als Äquivalent. 

Erste Wahl: das öffentliche Testangebot
Die (z.B. in der Grazer Messehalle) von geschultem Personal durchgeführten Tests haben die größte Aussagekraft. Das öffentliche Testangebot kann in der Dienstzeit wahrgenommen werden.

Teststation der Stadt Graz im Zelt beim Palais Meran (noch bis 9. Juli)
Zusätzlich bietet die Stadt Graz in Kooperation mit der KUG kontrollierte Selbsttests an, für die ein 48 Stunden gültiges Zertifikat ausgestellt und digital zugeschickt wird. Dieses Angebot kann von jedem*r in Anspruch genommen werden. Voranmeldung über oesterreich-testet.at .

Teststraßen der Karl-Franzens-Universität
Ein ergänzendes Angebot steht allen Angehörigen der KUG derzeit (Stand 2. Juli 2021) mit zwei Teststraßen an der Karl-Franzens-Universität (KFU) zur Verfügung. Die Anmeldung erfolgt über www.etermin.net/unitestet. Die von geschultem Personal des Roten Kreuzes vorgenommenen Antigentests sind 48 Stunden gültig.

Testen reduziert das allgemeine Infektionsrisiko, kann die Corona-Sicherheitsregeln aber nicht ersetzen!

Fast ganz Österreich wird nach dem Corona-Ampel-System als Rot eingestuft, die KUG befindet sich seit geraumer Zeit im Status eines eingeschränkten Betriebs, der der Ampelfarbe Orange entspricht. Es ist uns wichtig, so trotz der gegebenen Umstände ein Maximum an Kunst und Lehre möglich zu machen. Dies können wir nur unter genauer Einhaltung der dafür formulierten Sicherheitsregeln 

Das Testen trägt als begleitende Maßnahme ganz erheblich zur Sicherheit an der KUG bei, kann aber keinesfalls Corona-Maßnahmen bzw. die allgemeinen Sicherheitsregreln ersetzen. Ein Antigen-Test, wie er derzeit bei allen für Sie kostenlosen Angeboten zur Anwendung kommt, bietet bei negativem Ergebnis eine zusätzliche aber keinesfalls absolute Sicherheit. Jeder Test ist eine Momentaufnahme. Auch wer getestet ist, muss daher an der KUG eine FFP2-Maske tragen und Abstand halten.


Präsenzlehre nur mit negativem Test

Mit einer am  7. April 2021 im Mitteilungsblatt veröffentlichten Verordnung des Rektorats wurde geregelt, dass Lehre in Präsenz nur stattfinden kann, wenn Lehrende*r und Studierende*r ein jeweils maximal 48 Stunden altes Zertifikat über einen negativen Coronatest (oder ein Äquivalent lt. § 1 Abs. 4) vorweisen können. Als Äquivalent gilt z.B. auch ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist.

Grundsätzlich orientiert sich die KUG bei der Definition zulässiger Test-Äquivalente an den bundesweit gültigen Regeln. Folgende Nachweise können daher derzeit statt eines negativen Corona-Tests akzeptiert werden:

Auch Impfungen gelten inzwischen, wie allgemein üblich (3-G-Regel), nach einer gewissen Frist als Äquivalent.
 

  • Eine ärztliche Bestätigung über eine abgelaufene Corona-Infektion in den letzten sechs Monaten
  • Ein behördlicher Nachweis gemäß dem österreichischen Epidemie-Gesetz (§ 4 Abs. 18) über eine abgelaufene Corona-Infektion in den letzten sechs Monaten
  • Ein Absonderungsbescheid auf Grund einer Infektion mit COVID-19 in den letzten sechs Monaten
  • Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper für einen Zeitraum von drei Monaten


Zu Beginn jeder Lehrveranstaltung müssen sich Lehrende und Studierende ihre Nachweise gegenseitig zeigen. Für den Schutz der besonders gefährdeten Gruppen – der Sänger*innen, Schauspieler*innen/Sprecher*innen und Flötist*innen – stellt diese Verordnung ein Werkzeug in Form einer Kann-Bestimmung zur Verfügung: Auf Basis eines beiderseitigen Einverständnisses kann zwischen Lehrenden und Studierenden vereinbart werden, dass der vorzuweisende negative Test nicht älter als 24 Stunden sein darf.


Die KUG-Teststrategie

Als erste Wahl empfehlen wir ausdrücklich, das öffentliche Testangebot. Die Tests werden hier von geschultem Personal vorgenommen und haben daher hohe Aussagekraft, zudem erhalten Sie ein Zertifikat, das Sie z.B. auch beim Friseurbesuch vorweisen können. Das öffentliche Testangebot kann in der Dienstzeit wahrgenommen werden, Mitglieder des allg. Universitätspersonals mögen dies bitte im E-Work fest halten. Teststraßen wie jene in der Grazer Messehalle stehen jeder*jedem zur Verfügung, es ist nicht nötig, über eine österreichische E-Card zu verfügen.

Wenn Sie sich lieber in einer Apotheke testen lassen, benötigen Sie die E-Card. Auch dort werden Sie von geschultem Personal getestet und erhalten ein Zertifikat.

Zusätzlich bietet die Stadt Graz in Kooperation mit der KUG kontrollierte Selbsttests an. Es handelt sich dabei um jeweils selbst vorgenommene sog. Vordernasentests, für die ein 48 Stunden gültiges Zertifikat ausgestellt und digital zugeschickt wird. Dafür wurde am Gelände der KUG im Bereich zwischen Palais Meran und Theater im Palais in einem Zelt eine mobile Teststation eingerichtet. Dieses Angebot kann von jedem*r in Anspruch genommen werden, allerdings ist eine Voranmeldung über oesterreich-testet.atnotwendig. Bitte bringen Sie für eine zügige Testabwicklung den nach der Anmeldung generierten Laufzettel zum Test vor Ort mit.

Ein ergänzendes Angebot in direkter Nähe steht allen Angehörigen der KUG mit zwei Teststraßen an der Karl-Franzens-Universität (KFU) zur Verfügung. Auch hier ist eine Anmeldung notwendig, sie erfolgt über www.etermin.net/unitestet. Bis auf weiteres sind diese Teststraßen von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. Dieses Angebot gilt nur für Angehörige der KFU und anderer Grazer Universitäten bzw. Hochschulen, ein Mitarbeiter*innen-Ausweis beziehungsweise eine gültige Studierendenkarte sind vorzuweisen. Die von geschultem Personal des Roten Kreuzes vorgenommenen Antigentests sind 48 Stunden gültig.


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