Recognition and Equivalence

Recognition of Exams

Eine Anerkennung von Prüfungen einer aus- oder inländischen postsekundären Bildungseinrichtung (Hochschule, Universität) ist möglich. Unbedingt erforderlich dazu ist die Vorlage einer beglaubigten Übersetzung der betreffenden Zeugnisse in deutscher Sprache und allfällig nötige Apostillen/volle diplomatische Beglaubigung.

Bitte lassen Sie sich zuerst in der ÖH beraten, die ÖH hilft Ihnen dann auch, die notwendigen Eingaben in KUGonline zu tätigen: oeh-anerkennungen(at)kug.ac.at