Recognition and Equivalence
Recognition of Exams
Eine Anerkennung von Prüfungen einer aus- oder inländischen postsekundären Bildungseinrichtung (Hochschule, Universität) ist möglich. Unbedingt erforderlich dazu ist die Vorlage einer beglaubigten Übersetzung der betreffenden Zeugnisse in deutscher Sprache und allfällig nötige Apostillen/volle diplomatische Beglaubigung.
Bitte lassen Sie sich zuerst in der ÖH beraten, die ÖH hilft Ihnen dann auch, die notwendigen Eingaben in KUGonline zu tätigen: oeh-anerkennungen(at)kug.ac.at
- Vorgehensweise bei Anerkennungen von Lehrveranstaltungen
- Anerkennung von Lehrveranstaltungen (in KUGonline)
- Anerkennung von Lehrveranstaltungen für die Studienrichtung Elektrotechnik-Toningenieur (in KUGonline)
- Anerkennung von Lehrveranstaltungen (Musikgymnasium)
- Anerkennungsverordnung der KUG
- Anerkennungsverordnung Instrumentalstudium Klassik - IGP Klassik
- Anerkennungsverordnung ME/IME - Bachelorstudium IGP-Klassik und Jazz
- Legalization of Foreign Documents in Higher Education
- Erklärung über die Vollständigkeit von Unterlagen (ist dem Ansuchen beizulegen)
- FAQs
- FAQs für Anerkennungen im Lehramtsstudium Sekundarstufe Allgemeinbildung