Was das Welcome Center nicht tut
Folgende Aufgabenbereiche fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Welcome Centers:
Das Welcome Center agiert als erste zentrale Anlaufstelle und Informationsdrehscheibe an der Kunstuniversität Graz und bietet relevante Basisinformationen an – eine detaillierte Auskunft über spezifische, andere Abteilungen betreffende Themenbereiche kann nicht gewährleistet werden.
Was das Welcome Center außerdem nicht macht:
- Intervenieren gegen Entscheidungen von Behörden sowie Vertretung der Studieninteressierten/-werber*innen bei den Behörden (was das Welcome Center tut: Durch adäquate Informationsbereitstellung umfassend auf den Behördengang vorbereiten)
- Prüfung der Bewerbungsunterlagen auf Vollständigkeit (Zuständigkeitsbereich Studien- und Prüfungsmanagement, Studiendekanat)
- Erteilen einer Zu- oder Absage eines Studienplatzes, Auskunft über (nicht) bestandene Zulassungsprüfung (Zuständigkeitsbereich Studien- und Prüfungsmanagement)
- Ausführliche Beratung für bereits zugelassene Studierende bei der Studienplanerstellung (Zuständigkeitsbereich ÖH-KUG)
- Gewährleistung von Zuerkennung auf Förderungen, Beihilfen, Sonstiges (was das Welcome Center tut: Bereitstellen wichtiger Informationen über mögliche Förderungen, Beihilfen, Sonstiges)
- Übernehmen von Antragsstellungen, diversen externen Anmeldungen o.Ä.
- Ausstellen von etwaigen erforderlichen Bestätigungen, Bescheiden o.Ä. (Zuständigkeitsbereich Studien- und Prüfungsmanagement)
- Vermitteln von Unterkunft und Wohnplätzen (was das Welcome Center tut: Bereitstellen von Informationen über Möglichkeiten)
- Beratung, die in den Zuständigkeitsbereich der Psychologischen Studierendenberatung fallen würde (psychosoziale Belange)
- Vermittlung von Kinderbetreuungsplätzen o.Ä. (was das Welcome Center tut: Information über weiterführende Kontaktmöglichkeit bereitstellen)
- Das Welcome Center ist zudem keine erste zentrale Anlaufstelle für Austauschstudierende oder an einem Austauschprogramm Interessierte (Zuständigkeitsbereich: International Office) oder kurzzeitig an der Kunstuniversität Graz verweilende Personen (Zuständigkeit: jeweiliges Institut, jeweilige Projektleitung).
- Das Welcome Center ist keine Anlaufstelle für neue Mitarbeiter*innen an der Kunstuniversität Graz, sondern nur für Studieninteressierte und Studienwerber*innen.
- Das Welcome Center ist grundsätzlich keine Anlaufstelle für bereits an der Kunstuniversität Graz zugelassene Studierende, sondern nur für Studieninteressierte und Studienwerber*innen (Zuständigkeitsbereich: ÖH-KUG).
Fragen? Anmerkungen? Diese Seite wird vom Welcome Center der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz betreut.