Studien ohne Zulassungsprüfung
Die Zulassung für alle Studienrichtungen der KUG setzt grundsätzlich den Nachweis der künstlerischen Eignung für das Studium (gemäß § 63 Abs. 1 Z4 des Universitätsgesetzes 2002 idgF) voraus. Eine Ausnahme ist Musikologie.
Absolvent*innen von Bachelorstudien an der KUG benötigen in der Regel zudem auch keine neuerliche Zulassungsprüfung bzw. keinen neuerlichen Eignungsnachweis für ein fachgleiches Masterstudium. Genaue Bestimmungen finden sich in den jeweiligen Curricula.
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