Anerkennungen/Äquivalenzen
Anerkennung von Prüfungen
Eine Anerkennung von Prüfungen einer aus- oder inländischen postsekundären Bildungseinrichtung (Hochschule, Universität) ist möglich. Unbedingt erforderlich dazu ist die Vorlage einer beglaubigten Übersetzung der betreffenden Zeugnisse in deutscher Sprache und allfällig nötige Apostillen/volle diplomatische Beglaubigung.
Bitte lassen Sie sich zuerst in der ÖH beraten, die ÖH hilft Ihnen dann auch, die notwendigen Eingaben in KUGonline zu tätigen: oeh.kug.ac.at
• Ablauf bei Anerkennungen von Lehrveranstaltungen
• Anerkennung von Lehrveranstaltungen (in KUGonline)
• Anerkennung von Lehrveranstaltungen für die Studienrichtung Elektrotechnik-Toningenieur
(in KUGonline)
• Anerkennung von Lehrveranstaltungen (Musikgymnasium)
• Anerkennungsverordnung der KUG
• Anerkennungsverordnung ME/IME - Bachelorstudium IGP-Klassik und Jazz
• Beglaubigung ausländischer Urkunden
• Erklärung über die Vollständigkeit von Unterlagen (ist dem Ansuchen beizulegen)
• FAQs
• FAQs für Anerkennungen im Lehramtsstudium Sekundarstufe Allgemeinbildung