Masterstudium Historische Blasinstrumente/Blockflöte

Foto: Yoel Levy
| Foto: Yoel Levy

Instrumentalstudium: Da capo al fine

Das Instrumentalstudium an der Kunstuniversität Graz eröffnet die Möglichkeit einer umfassenden künstlerischen (Aus-)Bildung in nahezu jedem Orchester- und Soloinstrument. Ob im Bereich Kammermusik, Orchester- oder Solospiel: Die künstlerische Qualifizierung durch international renommierte Persönlichkeiten in den Bachelor- und Masterstudien leistet in Bezug auf musikalische Kompetenzen, instrumentale Fertigkeiten und Berufsfähigkeit einen maßgeblichen Beitrag zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung eines kulturellen Grundbausteins - der Musik. Neben den Bachelor- und Masterstudien dienen Hochbegabten- und Vorbereitungslehrgänge der Nachwuchsförderung bereits im Kindes- und Jugendalter. Postgraduale Lehrgänge ermöglichen im Anschluss an die ordentlichen Studien eine weiterführende und vertiefende Spezialisierung.

Studiendetails

Studienkennzahl: UV 066 723
Studiendauer: 4 Semester (120 ECTS)
Abschluss: Master of Arts (MA)

Qualifikationsprofil
Curriculum
Stundentafel/ECTS
Lehrveranstaltungen

Einteilung des Studienjahres
LV-Typenbeschreibung

Institute

An folgenden Institute(n) werden Lehrveranstaltungen abgehalten:

Institut 15 Alte Musik und Aufführungspraxis


 

Professor*innen und Äquivalente

Sobbe, Lea Univ.Prof.   Gastprofessur für Blockflöte

 


 

Zulassung

Die Zulassung zum Masterstudium setzt den erfolgreichen Abschluss eines Bachelorstudiums im jeweiligen Instrument oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus.

Die Zulassung erfolgt für alle Studienwerber*innen, die das Bachelorstudium nicht an der KUG absolviert haben ausnahmslos über ein Eignungsvorspiel im jeweiligen zentralen künstlerischen Fach und zusätzlich über eine theoretische Prüfung. Diese Regelung gilt auch für Studienwerber*innen, deren Bachelorprüfung an der KUG mehr als 2 Semester zurückliegt. 

Führe rechtzeitig zum jeweiligen Anmeldeschluss die erforderliche Online-Anmeldung durch!

BENÖTIGTE UNTERLAGEN

Für alle externen Studienwerber*innen der Masterstudien gilt Folgendes:

Damit der Studiendekan die Gleichwertigkeit des Vorstudiums prüfen kann, benötigen wir rechtzeitig zum Anmeldeschluss im Zuge der erforderlichen Online-Anmeldung folgende Unterlagen:

  • Bachelordiplom/-urkunde mit Angabe des akademischen Grades (auf Briefpapier und mit Stempel und Unterschrift der Hochschule)
  • Offizielle deutsche (oder englische) Übersetzung* des/der Bachelordiploms/-urkunde
  • Bachelorabschlusszeugnis (auf Briefpapier und mit Stempel und Unterschrift der Hochschule)
  • Offizielle deutsche (oder englische) Übersetzung* des Bachelorabschlusszeugnisses
  • Transcript of Records (Diploma Supplement / Academic Record / Sammelzeugnis / vollständige Zeugnisliste mit Angabe aller absolvierten Lehrveranstaltungen, Credits oder Semesterstunden und Noten) auf Briefpapier und mit Stempel und Unterschrift der Hochschule
  • Offizielle deutsche (oder englische) Übersetzung* des Transcript of Records/Diploma Supplements/Academic Records

Zu beachten sind unbedingt auch etwaige erforderliche diplomatische Beglaubigungen* der Dokumente! 
Informationsblatt des Welcome Centers zu Beglaubigungen 

Erst nach Feststellung der Gleichwertigkeit des Vorstudiums durch den Studiendekan erfolgt eine Einladung zur Zulassungsprüfung! Der Studiendekan kann sich für seine Entscheidung der Expertise des*der zuständigen Curriculakommissionsvorsitzenden bedienen.

ZULASSUNGSPRÜFUNG

Der Schwierigkeitsgrad des Eignungsvorspiels orientiert sich grundsätzlich an jenem einer Bachelorabschlussprüfung im jeweiligen zentralen künstlerischen Fach

Die detaillierten Zulassungsanforderungen finden sich unter Prüfungsanforderungen (PDF) oder auch im Curriculum des jeweiligen Bachelorstudiums.


Falls du eine*n Korrepetitor*in benötigst, bringe bitte unbedingt das entsprechende Notenmaterial zur Zulassungsprüfung mit!

Bitte beachte, dass aus deinen Unterlagen die genaue Bezeichnung deines zentralen künstlerischen Faches hervorgeht. Sollte dieses nicht explizit angeführt sein, lege bitte unbedingt auch eine Bestätigung deiner Hochschule (auf Briefpapier und mit Stempel/Unterschrift der Hochschule) mit der Angabe deines zentralen künstlerischen Faches bei.  

ZULASSUNG (EINSCHREIBUNG)

Wichtig: Nach der bestandenen Zulassungsprüfung bist du noch nicht automatisch zum Studium zugelassen – es muss per E-Mail unbedingt noch die fristgerechte Zulassung (Einschreibung) erfolgen! Siehe hierzu auch "Weg ins Studium"!

Fragen? Anmerkungen? Diese Seite wird von der Abteilung Studien- und Prüfungsmanagement der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz betreut.