Diplomstudium Bühnengestaltung
Bühnen- und Kostümgestaltung . Weltenbau
Forschen . Interpretieren . Inspirieren . Entwerfen . Umsetzen
Bühnengestaltung studieren heißt: Eigene Wege finden. Ideen realisieren. Interpretationen bildlich greifbar machen Freiraum für praktische Erfahrungen haben. Sich mit Theater, Musiktheater, Musical, Tanztheater und Film auseinandersetzen. Interdisziplinäre Ausdrucksformen ausprobieren. Kunst aufführen. Im Studium lernt man, Ideen entstehen zu lassen und zu formen. Man kann eigene künstlerische Grenzen erweitern und individuelle Welten kreieren. Mitzubringen sind Kreativität, Lust auf Teamarbeit, Innovations-, Entscheidungs- und Begeisterungsfähigkeit.
Studiendetails
Studienkennzahl: UV 542
Studiendauer: 8 Semester (240 ECTS)
Abschluss: Magistra/Magister artium (Mag.art.)
Qualifikationsprofil
Curriculum
Stundentafel/ECTS
Lehrveranstaltungen
Anmeldung & Zulassung
Studienbeginn: Wintersemester
Anmeldefristen & Zulassungsprüfungstermine
Institute
An folgenden Institute(n) werden Lehrveranstaltungen abgehalten:
Professor*innen und Äquivalente
Eckardt, Anke Univ.Prof. Professur für Bildende Kunst
Murschetz, Annette Univ.Prof. Mag.art. Professur für Bühnengestaltung
Zulassung
Die Zulassung zum Diplomstudium Bühnengestaltung setzt die positive Absolvierung einer Zulassungsprüfung voraus.
Die Zulassungsprüfung besteht aus zwei Teilen und kann wahlweise entweder für das Sommersemester oder das Wintersemester abgelegt werden.
Bitte führe rechtzeitig zum gewählten Anmeldeschluss die Online-Anmeldung zur Zulassungsprüfung durch.
ZULASSUNGSPRÜFUNG
1. Teil:
Vorlage einer Mappe mit eigenständigen künstlerischen Arbeiten einschließlich Bühnenbild- und Kostümentwürfen zu einem selbst gewählten Stück sowie eine schriftliche Ausarbeitung der dazugehörigen Interpretation.
Tipp: Solltest du vor der Abgabe der Mappe Interesse an einem Mappenberatungsgespräch haben, kannst du gerne einen Termin vereinbaren!
Du erhältst dann rechtzeitig eine schriftliche Verständigung, ob deine Arbeiten positiv bewertet wurden und du zum zweiten Teil der Zulassungsprüfung antreten darfst.
2. Teil:
Sechsstündige Klausurarbeit zum Nachweis der künstlerischen Eignung
Alle Details findest du bei den Prüfungsanforderungen.
Die Zulassungsprüfung gilt als bestanden, wenn beide Teile positiv absolviert wurden.
ZULASSUNG (EINSCHREIBUNG)
Wichtig: Nach der bestandenen Zulassungsprüfung bist du noch nicht automatisch zum Studium zugelassen – es muss per E-Mail unbedingt noch die fristgerechte Zulassung (Einschreibung) erfolgen! Siehe hierzu auch "Weg ins Studium"!
Prüfungsanforderungen (PDF)
Weiterführende Informationen
- Erforderliche Deutschkenntnisse
- Informationsblatt für die Erstzulassung
- Checkliste Studienplanung
- KUG-Student4OneDay
- Welcome Center - Bei Fragen rund um den Studienstart
Fragen? Anmerkungen? Diese Seite wird von der Abteilung Studien- und Prüfungsmanagement der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz betreut.