Diplomstudium Bühnengestaltung

Foto: Johannes Gellner
| Foto: Johannes Gellner

Bühnen- und Kostümgestaltung . Weltenbau
Forschen . Interpretieren . Inspirieren . Entwerfen . Umsetzen

Bühnengestaltung studieren heißt: Eigene Wege finden. Ideen realisieren. Interpretationen bildlich greifbar machen Freiraum für praktische Erfahrungen haben. Sich mit Theater, Musiktheater, Musical, Tanztheater und Film auseinandersetzen. Interdisziplinäre Ausdrucksformen ausprobieren. Kunst aufführen. Im Studium lernt man, Ideen entstehen zu lassen und zu formen. Man kann eigene künstlerische Grenzen erweitern und individuelle Welten kreieren. Mitzubringen sind Kreativität, Lust auf Teamarbeit, Innovations-, Entscheidungs- und Begeisterungsfähigkeit.

Studiendetails

Studienkennzahl: UV 542
Studiendauer: 8 Semester (240 ECTS)
Abschluss: Magistra/Magister artium (Mag.art.)

Qualifikationsprofil
Curriculum
Stundentafel/ECTS
Lehrveranstaltungen

Einteilung des Studienjahres
LV-Typenbeschreibung

Institute

An folgenden Institute(n) werden Lehrveranstaltungen abgehalten:

Institut 11 - Bühnengestaltung


 

Professor*innen und Äquivalente

Eckardt, Anke Univ.Prof.   Professur für Bildende Kunst

Murschetz, Annette Univ.Prof. Mag.art.   Professur für Bühnengestaltung

 


 

Zulassung

Die Zulassung zum Diplomstudium Bühnengestaltung setzt die positive Absolvierung einer Zulassungsprüfung voraus.

Die Zulassungsprüfung besteht aus zwei Teilen und kann wahlweise entweder für das Sommersemester oder das Wintersemester abgelegt werden.

Bitte führe rechtzeitig zum gewählten Anmeldeschluss die Online-Anmeldung zur Zulassungsprüfung durch.

ZULASSUNGSPRÜFUNG

 

1. Teil:

Vorlage einer Mappe mit eigenständigen künstlerischen Arbeiten einschließlich Bühnenbild- und Kostümentwürfen zu einem selbst gewählten Stück sowie eine schriftliche Ausarbeitung der dazugehörigen Interpretation.

Tipp: Solltest du vor der Abgabe der Mappe Interesse an einem Mappenberatungsgespräch haben, kannst du gerne einen Termin vereinbaren!

Du erhältst dann rechtzeitig eine schriftliche Verständigung, ob deine Arbeiten positiv bewertet wurden und du zum zweiten Teil der Zulassungsprüfung antreten darfst.

2. Teil:

Sechsstündige Klausurarbeit zum Nachweis der künstlerischen Eignung

Alle Details findest du bei den Prüfungsanforderungen.

Die Zulassungsprüfung gilt als bestanden, wenn beide Teile positiv absolviert wurden.

ZULASSUNG (EINSCHREIBUNG)

Wichtig: Nach der bestandenen Zulassungsprüfung bist du noch nicht automatisch zum Studium zugelassen – es muss per E-Mail unbedingt noch die fristgerechte Zulassung (Einschreibung) erfolgen! Siehe hierzu auch "Weg ins Studium"!

Fragen? Anmerkungen? Diese Seite wird von der Abteilung Studien- und Prüfungsmanagement der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz betreut.