Bachelorstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik (IGP) - Volksmusik

Das Studium der Instrumental- und Gesangspädagogik an der Kunstuniversität Graz verbindet ein hohes künstlerisches Niveau mit einem profunden Wissen über ästhetische, psychologische, pädagogische und spieltechnische Prozesse in der Aneignung und Vermittlung des Musizierens. Ziel des Studiums ist es, Studierende zu künstlerischen Persönlichkeiten auszubilden, die auf die dynamische Entwicklung des Berufsfeldes flexibel, konstruktiv und kreativ reagieren können. Durch die individuelle Wahl eines Schwerpunktes im Studium werden persönliche Stärken und Interessen gefördert.

Instrumental- und Gesangspädagog*innen benötigen ein hohes Maß an kommunikativen und kreativen Fähigkeiten, um verschiedenste Zielgruppen in unterschiedlichsten Tätigkeitsbereichen für die Vieldimensionalität von Musik zu begeistern und das Musizieren vielfältig und gesund zu vermitteln.

Studiendetails

Studienkennzahl: UV 033 143 8..
Studiendauer: 8 Semester (240 ECTS)
Abschluss: Bachelor of Arts (BA)

Qualifikationsprofil
Curriculum
Stundentafel/ECTS
Lehrveranstaltungen

Einteilung des Studienjahres
LV-Typenbeschreibung

Institute

An folgenden Institute(n) werden Lehrveranstaltungen abgehalten:

Institut 5 Musikpädagogik


 

Professor*innen und Äquivalente

Jachmann, Jan Univ.Prof. Dr.phil.   Professur für Instrumental(Gesangs-)pädagogik (IGP)

Pilaj, Josef Ao.Univ.Prof. Mag.art. Mag.rer.nat. Dr.rer.nat.   Universitätsdozent für Instrumental(Gesangs-)pädagogik (IGP)

 


 

Zulassung

Das Bachelorstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik (IGP) wird für Klassik, Jazz und Volksmusik angeboten.

Folgende Instrumente kannst du für das Bachelorstudium IGP Volksmusik als 1. oder 2. zentrales künstlerisches Fach wählen: Steirische Harmonika, Hackbrett, Zither. Folgende Instrumente kannst du – neben Gesang – als 3. Instrument wählen: Akkordeon, Basstuba, Blockflöte, Dudelsack, Fagott, Flöte, Gitarre, Hackbrett, Harfe, Horn, Klarinette, Kontrabass, Posaune, Steirische Harmonika, Tenorhorn/Bariton, Trompete, Viola, Violine, Violoncello und Zither. 

ACHTUNG: Instrumente, die bereits 1. oder 2. zentrales künstlerisches Fach sind, können nicht als 3. Instrument gewählt werden.

Führe rechtzeitig die erforderliche Online-Anmeldung durch!

VORAUSSETZUNGEN

 

  • Vollendung des 17. Lebensjahres
  • Nachweis der künstlerischen Eignung durch Bestehen einer Zulassungsprüfung
  • Nachweis von Deutschkenntnissen Level B2/GERS (sofern Deutsch nicht die Erstsprache ist)

Siehe Infobox für das erforderliche Sprachniveau bei Bewerbung!

ZULASSUNGSPRÜFUNG

 

Musiktheoretischer Teil

a) Gehörtest (z.B. Bestimmen von Taktart, Taktanzahl, Tongeschlecht, rhythmisches und melodisches Diktat, Erkennen von Akkorden etc.) 

b) Theorietest (z.B. Intervallbezeichnungen, Benennen und Bilden von Skalen, Dreiklänge etc.)

c) Stimm- und Rhythmustest (z.B. Realisieren von Tonfolgen und eines vorgegebenen Rhythmus, Blatt-Singen)

Hier finden sich die genauen Prüfungsanforderungen.

Hier findet sich ein Beispieltest

 

Künstlerischer Teil

a) Nachweis der künstlerisch-kreativen und künstlerisch-kommunikativen Fähigkeiten durch

  • Abgabe eines Motivationsschreibens, das die persönliche Motivation zum Beruf und/oder Studium beinhaltet (Umfang: 1-2 Seiten DIN A4, Arial, Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5) im Rahmen der Online-Anmeldung sowie durch   
  • Absolvierung eines etwa 20-minütigen Einzelgesprächs mit der Prüfungskommission.

Außerdem wirst du im persönlichen Gespräch u.a. zu deiner Berufs- und Studienwahlmotivation befragt.

Weitere Informationen zur Überprüfung der künstlerisch-kreativen und künstlerisch-kommunikativen Fähigkeiten finden sich hier.

Dieser Teil ist auch von bereits zu einem Instrumental- oder Gesangsstudium an der KUG zugelassenen Studierenden zu absolvieren.

 

b) Überprüfung der instrumentalen Kenntnisse in den zentralen künstlerischen Fächern vor dem Zulassungsprüfungssenat.

Hier finden sich die Programmanforderungen und Werkvorschläge, die den geforderten Schwierigkeitsgrad je Instrument wiedergeben.

 

c) Überprüfung der instrumentalen bzw. vokalen Kenntnisse für das 3. Instrument (Gesang) vor dem Zulassungsprüfungssenat.

Hier finden sich die Programmanforderungen und Werkvorschläge, die den geforderten Schwierigkeitsgrad je Instrument (Gesang) wiedergeben.  

Falls du eine*n Korrepetitor*in benötigst, bringe bitte unbedingt das entsprechende Notenmaterial zur Zulassungsprüfung mit.

ZULASSUNG (EINSCHREIBUNG)

Wichtig: Nach der bestandenen Zulassungsprüfung bist du noch nicht automatisch zum Studium zugelassen – es muss per E-Mail unbedingt noch die fristgerechte Zulassung (Einschreibung) erfolgen! Siehe hierzu auch "Weg ins Studium"!

Fragen? Anmerkungen? Diese Seite wird von der Abteilung Studien- und Prüfungsmanagement der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz betreut.