Bachelorstudium Violoncello

Foto: Johannes Gellner
| Foto: Johannes Gellner

Instrumentalstudium: Da capo al fine

Das Instrumentalstudium an der Kunstuniversität Graz eröffnet die Möglichkeit einer umfassenden künstlerischen (Aus-)Bildung in nahezu jedem Orchester- und Soloinstrument. Ob im Bereich Kammermusik, Orchester- oder Solospiel: Die künstlerische Qualifizierung durch international renommierte Persönlichkeiten in den Bachelor- und Masterstudien leistet in Bezug auf musikalische Kompetenzen, instrumentale Fertigkeiten und Berufsfähigkeit einen maßgeblichen Beitrag zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung eines kulturellen Grundbausteins - der Musik. Neben den Bachelor- und Masterstudien dienen Hochbegabten- und Vorbereitungslehrgänge der Nachwuchsförderung bereits im Kindes- und Jugendalter. Postgraduale Lehrgänge ermöglichen im Anschluss an die ordentlichen Studien eine weiterführende und vertiefende Spezialisierung.

Studiendetails

Studienkennzahl: UV 033 118
Studiendauer: 8 Semester (240 ECTS)
Abschluss: Bachelor of Arts (BA)

Qualifikationsprofil
Curriculum
Stundentafel/ECTS
Lehrveranstaltungen

Einteilung des Studienjahres
LV-Typenbeschreibung

Institute

An folgenden Institute(n) werden Lehrveranstaltungen abgehalten:

Institut 3 Saiteninstrumente
Institut 12 Oberschützen


 

Professor*innen und Äquivalente

Arp, Julian Univ.Prof. Dipl. Musiker   Professur für Violoncello

Feltz, Kerstin O.Univ.Prof. Dr.phil.   Professur für Violoncello

Krebs, Johannes Univ.Prof.   Professur für Violoncello

Stosiek, Tobias Univ.Prof. Mag.art.   Professur für Violoncello

 


 

Zulassung

Die Zulassung zu einem Bachelorstudium Instrumentalstudium setzt die positive Absolvierung einer Zulassungsprüfung voraus, welche aus einem theoretischen und einem instrumentalen Teil besteht.  

Führe rechtzeitig zum jeweiligen Anmeldeschluss die erforderliche Online-Anmeldung zur Zulassungsprüfung durch.

ZULASSUNGSPRÜFUNG

Theoretischer Teil

a) Gehörtest (z.B. Bestimmen von Taktart, Taktanzahl, Tongeschlecht, rhythmisches und melodisches Diktat, Erkennen von Akkorden etc.) 

b) Theorietest (z.B. Intervallbezeichnungen, Benennen und Bilden von Skalen, Dreiklänge etc.)

c) Stimm- und Rhythmustest (z.B. Realisieren von Tonfolgen und eines vorgegebenen Rhythmus, Blatt-Singen)

Hier findet sich ein Beispieltest.

Die positive Absolvierung dieses Teils der Zulassungsprüfung gilt als Voraussetzung für die Teilnahme an der instrumentalen Zulassungsprüfung.

Dieser Teil kann erlassen werden, wenn du bereits ein Instrumentalstudium an der KUG betreibst.

 

Instrumentaler Teil

Für den instrumentalen Teil ist ein Vorspiel vor dem Zulassungsprüfungssenat vorgesehen. In der Kachel „Prüfungsanforderungen“ erhältst du alle wichtigen Informationen zu den Zulassungsprüfungsanforderungen inkl. Schwierigkeitsgrad der vorzubereitenden Werke sowie Literaturempfehlungen zur Prüfungsvorbereitung. 

Falls du eine*n Korrepetitor*in benötigst, bringe bitte unbedingt das entsprechende Notenmaterial zum Vorspiel mit (Gilt nicht für Akkordeon und Klavier)!

ZULASSUNG (EINSCHREIBUNG)

Wichtig: Nach der bestandenen Zulassungsprüfung bist du noch nicht automatisch zum Studium zugelassen – es muss per E-Mail unbedingt noch die fristgerechte Zulassung (Einschreibung) erfolgen! Siehe hierzu auch "Weg ins Studium"!

Fragen? Anmerkungen? Diese Seite wird von der Abteilung Studien- und Prüfungsmanagement der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz betreut.