Masterstudium Jazz Gesang

Foto: Johannes Gellner
| Foto: Johannes Gellner

Das Studium, bei dem du einerseits aus der vielfältigen Tradition des Jazz lernst und dich andererseits mit zeitgenössischen Stilen und Technologien beschäftigst, verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, der in hohem Maß auf Interaktion und Improvisation aufbaut.

So entwickelst du deine eigene künstlerische Persönlichkeit, um dich in der sich stets erneuernden Umgebung des Jazz kreativ und innovativ einzubringen.

Als Absolvent*in des Masterstudiums Jazz Gesang hast du dich zu einer hochkarätigen Künstlerpersönlichkeit entwickelt und verfügst über fundierte performative, improvisatorische und kompositorische Fähigkeiten. Als professionelle*r Musiker*in des 21. Jahrhunderts besitzt du die Flexibilität, in so unterschiedlichen Situationen wie Live-Konzerten, Studioaufnahmen, kleine und größere Ensembles sowie in Cross-Genre-Projekten zu arbeiten.

Studiendetails

Studienkennzahl: UV 066 760 735
Studiendauer: 4 Semester (120 ECTS)
Abschluss: Master of Arts (MA)

Qualifikationsprofil
Curriculum
Stundentafel/ECTS
Lehrveranstaltungen

Einteilung des Studienjahres
LV-Typenbeschreibung

Institute

An folgenden Institute(n) werden Lehrveranstaltungen abgehalten:

Institut 8 Jazz


 

Professor*innen und Äquivalente

DeRose, Dena Univ.Prof.   Professur für Gesang - Jazz

 


 

Zulassung

BENÖTIGTE UNTERLAGEN

Für alle externen Studienwerber*innen der Masterstudien gilt Folgendes:

Damit der Studiendekan die Gleichwertigkeit des Vorstudiums prüfen kann, benötigen wir rechtzeitig zum Anmeldeschluss im Zuge der erforderlichen Online-Anmeldung folgende Unterlagen:

  • Bachelordiplom/-urkunde mit Angabe des akademischen Grades (auf Briefpapier und mit Stempel und Unterschrift der Hochschule)
  • Offizielle deutsche (oder englische) Übersetzung* des/der Bachelordiploms/-urkunde
  • Bachelorabschlusszeugnis (auf Briefpapier und mit Stempel und Unterschrift der Hochschule)
  • Offizielle deutsche (oder englische) Übersetzung* des Bachelorabschlusszeugnisses
  • Transcript of Records (Diploma Supplement / Academic Record / Sammelzeugnis / vollständige Zeugnisliste mit Angabe aller absolvierten Lehrveranstaltungen, Credits oder Semesterstunden und Noten) auf Briefpapier und mit Stempel und Unterschrift der Hochschule
  • Offizielle deutsche (oder englische) Übersetzung* des Transcript of Records/Diploma Supplements/Academic Records

Zu beachten sind unbedingt auch etwaige erforderliche diplomatische Beglaubigungen* der Dokumente! 
Informationsblatt des Welcome Centers zu Beglaubigungen 

Erst nach Feststellung der Gleichwertigkeit des Vorstudiums durch den Studiendekan erfolgt eine Einladung zur Zulassungsprüfung! Der Studiendekan kann sich für seine Entscheidung der Expertise des*der zuständigen Curriculakommissionsvorsitzenden bedienen.

Bitte beachte, dass aus deinen Unterlagen die genaue Bezeichnung deines zentralen künstlerischen Faches hervorgeht. Sollte dieses nicht explizit angeführt sein, lege bitte unbedingt auch eine Bestätigung deiner Hochschule (auf Briefpapier und mit Stempel/Unterschrift der Hochschule) mit der Angabe deines zentralen künstlerischen Faches bei.  

ZULASSUNGSPRÜFUNG Masterstudium Jazz (Instrument/Gesang)

Die Zulassung zum englischsprachig geführten Masterstudium Jazz (Instrument/Gesang) setzt den positiven Abschluss des Bachelorstudiums Jazz (Instrument/Gesang) oder eines anderen, gleichwertigen Studiums an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, bei dem das entsprechende zentrale künstlerische Fach absolviert wurde, voraus.

Für Studierende, die an der KUG das Bachelorstudium Jazz (Instrument/Gesang) abgeschlossen haben, ist eine Zulassung zum Masterstudium Jazz (Instrument/Gesang) unmittelbar möglich (sofern der Abschluss nicht länger als 2 Semester zurückliegt!).

Für alle anderen Studienwerber*innen ist die positive Überprüfung der Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium. Die Überprüfung der Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen erfolgt im Rahmen einer Eignungsprüfung vor einem Prüfungssenat.

ZULASSUNG (EINSCHREIBUNG)

Wichtig: Nach der bestandenen Zulassungsprüfung bist du noch nicht automatisch zum Studium zugelassen – es muss per E-Mail unbedingt noch die fristgerechte Zulassung (Einschreibung) erfolgen! Siehe hierzu auch "Weg ins Studium"!

Fragen? Anmerkungen? Diese Seite wird von der Abteilung Studien- und Prüfungsmanagement der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz betreut.