Bachelorstudium Katholische und Evangelische Kirchenmusik

Foto: Institut 6
| Foto: Institut 6

Katholische und Evangelische Kirchenmusik.
Vielseitig kreativ gestalten, Freiräume füllen.

Katholische und Evangelische Kirchenmusik studieren bedeutet, sich auf einen abwechslungsreichen Beruf mit vielen Freiräumen und Gestaltungsmöglichkeiten vorzubereiten: Motivieren von und Musizieren mit unterschiedlichen Menschen: Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen, Älteren, Professionellen und Amateur*innen. Eigene künstlerische Potentiale weiterentwickeln und umsetzen, musikalische Träume realisieren. Ökumene zum Klingen bringen. Menschen in ihren Lebenssituationen musikalisch begleiten, Brennpunkt von Kultur sein, einen Blick in den Himmel mit Musik ermöglichen.

Mitzubringen sind Vielseitigkeit, Kreativität, Wille zur Teamarbeit, Mut zu Neuem, Begeisterungsfähigkeit.

Studiendetails

Studienkennzahl: UV 033 150
Studiendauer: 8 Semester (240 ECTS)
Abschluss: Bachelor of Arts (BA)

Qualifikationsprofil
Curriculum
Stundentafel/ECTS
Lehrveranstaltungen

Einteilung des Studienjahres
LV-Typenbeschreibung

Institute

An folgenden Institute(n) werden Lehrveranstaltungen abgehalten:

Institut 6 Kirchenmusik und Orgel


 

Professor*innen und Äquivalente

Jochum, Franz Mag.art. Privatdozent   Universitätsdozent für Chordirigieren

Rost, Gunther Univ.Prof.   Professur für Orgel und Orgelimprovisation

Walther, Ulrich Univ.Prof.   Professur für Orgel und Orgelimprovisation

 


 

Zulassung

Die Zulassung zum Bachelorstudium Katholische und Evangelische Kirchenmusik setzt die positive Absolvierung einer Zulassungsprüfung voraus, welche aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht.

Führe rechtzeitig die erforderliche Online-Anmeldung durch!

ZULASSUNGSPRÜFUNG

 

Theoretischer Teil

a) Gehörtest (z.B. Bestimmen von Taktart, Taktanzahl, Tongeschlecht, rhythmisches und melodisches Diktat, Erkennen von Akkorden etc.) 

b) Theorietest (z.B. Intervallbezeichnungen, Benennen und Bilden von Skalen, Dreiklänge etc.)

 

Die positive Absolvierung dieses Teils der Zulassungsprüfung gilt als Voraussetzung für die Teilnahme am praktischen Teil der Zulassungsprüfung.

 

Praktischer Teil

  • Partiturspiel einer vorbereiteten vierstimmigen, in vier Systemen notierten Motette
  • Dirigieren dreier vorbereiteter Werke verschiedener Epochen
  • Gesang: Vortrag einer geistlichen Arie und eines Kunstlieds, Blattsingen
  • Orgel: Vortrag einer barocken und einer romantischen Komposition sowie eines Werkes komponiert nach 1930, jeweils mittleren Schwierigkeitsgrads
  • Orgelimprovisation: freies Harmonisieren eines gegebenen Lieds aus dem Gotteslob oder dem evangelischen Gesangsbuch 
  • Klavier: Vortrag dreier Stücke mittleren Schwierigkeitsgrads verschiedener Epochen

Die Zulassungsprüfung gilt als bestanden, wenn beide Teile positiv absolviert worden sind.

ZULASSUNG (EINSCHREIBUNG)

Wichtig: Nach der bestandenen Zulassungsprüfung bist du noch nicht automatisch zum Studium zugelassen – es muss per E-Mail unbedingt noch die fristgerechte Zulassung (Einschreibung) erfolgen! Siehe hierzu auch "Weg ins Studium"!

Fragen? Anmerkungen? Diese Seite wird von der Abteilung Studien- und Prüfungsmanagement der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz betreut.