Bachelorstudium Kompositions- und Musiktheoriepädagogik
Die meisten Komponist*innen und Musiktheoretiker*innen unterrichten in ihrem Berufsleben - das Studium der Kompositions- und Musiktheoriepädagogik bietet die entsprechende Qualifikation.
Der Studiengang ist ein vollwertiges künstlerisches Bachelorstudium Komposition bzw. Musiktheorie, das um eine an der Praxis orientierte pädagogische Qualifizierung bereichert ist. Diese pädagogische Kompetenz wird mittlerweile in zahlreichen Berufsfeldern wie der Musikschule, Hochschule bzw. Universität, Regelschule und bei Musikvermittlungsprojekten an einem Konzerthaus erwartet. Das umfangreiche Lehrpraxisangebot erlaubt das Sammeln von Unterrichtserfahrung im Einzelunterricht (in der Kompositionsklasse für Kinder und Jugendliche der KUG), im Gruppenunterricht (in den musiktheoretischen Fächern der KUG) und im Projektunterricht (an unseren Partnerschulen).
Studiendetails
Studienkennzahl: UV 033 103
Studiendauer: 8 Semester (240 ECTS)
Abschluss: Bachelor of Arts (BA)
Qualifikationsprofil
Curriculum
Stundentafel/ECTS
Lehrveranstaltungen
Anmeldung & Zulassung
Studienbeginn: Wintersemester & Sommersemester
Anmeldefristen & Zulassungsprüfungstermine
Institute
An folgenden Institute(n) werden Lehrveranstaltungen abgehalten:
Institut 1 Komposition, Musiktheorie, Musikgeschichte und Dirigieren
Professor*innen und Äquivalente
Bedrossian, Franck Univ.Prof. Professur für Komposition
Black, Annesley Univ.Prof. Professur für Komposition
Dünser, Richard O.Univ.Prof. Mag.art. Professur für Musiktheorie Universitätsdozent für Komposition
Gadenstätter, Clemens Univ.Prof. Privatdozent Professur für Musiktheorie-Musikanalyse
Lang, Klaus Univ.Prof. Mag.art. Professur für Komposition mit Schwerpunkt kirchliche Komposition
Schmidinger, Helmut Mag.art. Dr.phil. Professur für Kompositions- und Musiktheoriepädagogik
Utz, Christian Univ.Prof. Mag.art. Dr.phil. Privatdozent Professur für Musiktheorie-Musikanalyse
Zulassung
Die Zulassungsprüfung besteht aus drei Teilen, wobei der erste Teil schriftlich und der zweite und dritte Teil mündlich erfolgen. Die positive Absolvierung des einen Teils berechtigt zur Teilnahme am nächsten Teil.
Die Zulassungsprüfung kann wahlweise entweder im Juni oder im September für jedes Studienjahr abgelegt werden.
Führe rechtzeitig die erforderliche Online-Anmeldung zur Zulassungsprüfung durch! Hier kannst du auch bereits deinen gewählten Schwerpunkt (Komposition oder Musiktheorie) angeben. Die Wahl beider Schwerpunkte ist zulässig.
VORAUSSETZUNGEN
- Vollendung des 17. Lebensjahres
- Nachweis der künstlerischen Eignung durch Bestehen einer Zulassungsprüfung
- Nachweis von Deutschkenntnissen Level B2/GERS (sofern Deutsch nicht die Erstsprache ist)
Siehe auch Infobox für das erforderliche Sprachniveau bei Bewerbung!
ZULASSUNGSPRÜFUNG
1. Teil: Schriftliche Prüfung (Dauer: ca. 3 Stunden)
- Gehörtest
- Kenntnisse der Musikgeschichte
- Elementare Kenntnisse der Musikanalyse, Harmonielehre, Kontrapunkt
2. Teil: künstlerisch-kreative bzw. künstlerisch-kommunikative Prüfung
Nachweis der künstlerisch-kreativen und künstlerisch-kommunikativen Fähigkeiten durch:
- Abgabe eines Motivationsschreibens, das die persönliche Motivation zum Beruf und/oder Studium beinhaltet (Umfang: 1-2 Seiten DIN A4, Arial, Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5) im Rahmen der Online-Anmeldung sowie durch
- Absolvierung eines etwa 20-minütigen Einzelgesprächs mit der Prüfungskommission, indem du u.a. zu deiner Berufs- und Studienwahlmotivation befragt wirst.
Dieser Teil ist auch von bereits zum Bachelorstudium Komposition und Musiktheorie an der KUG zugelassenen Studierenden zu absolvieren.
3. Teil: Mündliche Prüfung
- Überprüfung der Instrumentalkenntnisse am Klavier
- Schwerpunkt Komposition: Vorlage eigener Kompositionsversuche
- Schwerpunkt Musiktheorie: Vorlage eigener musiktheoretischer Arbeiten
- Gegebenenfalls Lösung von zusätzlichen vom Prüfungssenat gestellten Aufgaben
Alle weiteren wichtigen Informationen zum Bachelorstudium Kompositions- und Musiktheoriepädagogik finden sich auch im Curriculum.
Die Zulassungsprüfung gilt als bestanden, wenn alle Teile positiv absolviert wurden.
ZULASSUNG (EINSCHREIBUNG)
Wichtig: Nach der bestandenen Zulassungsprüfung bist du noch nicht automatisch zum Studium zugelassen – es muss per E-Mail unbedingt noch die fristgerechte Zulassung (Einschreibung) erfolgen! Siehe hierzu auch "Weg ins Studium"!
Prüfungsanforderungen (PDF)
Weiterführende Informationen
- Erforderliche Deutschkenntnisse
- Informationsblatt für die Erstzulassung
- Checkliste Studienplanung
- KUG-Student4OneDay
- Welcome Center - Bei Fragen rund um den Studienstart
Fragen? Anmerkungen? Diese Seite wird von der Abteilung Studien- und Prüfungsmanagement der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz betreut.