Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung Unterrichtsfach - Musikerziehung (Master)
Kreativität. Experimentierfreude. Offenheit.
Enthusiasmus. Temperament. Aktivität.
Gemeinschaft. Engagement. Partizipation.
Planen. Vermitteln. Weitergeben.
Herausforderung. Mut. Ausdauer. Versunkenheit. Entfaltung. Muße.
… Lehramt Musikerziehung bedeutet: Vielfalt.
Im Lehramtsstudium Musikerziehung wird Musik (er)lebbar: theoretische und bewusst praxisorientierte Einblicke in vielerlei Disziplinen ermöglichen und fördern das persönliche (künstlerische) Wachstum der Studierenden. Erworbenes musikpädagogisches Know-how hilft, zukünftigen Schüler*innengenerationen individuelle Zugänge zur Musik zu eröffnen.
Studiendetails
Studienkennzahl: UV 199 522 XXX
Studiendauer: 4 Semester (120 ECTS)
Abschluss: Master of Education (MEd)
Qualifikationsprofil
Curriculum
Stundentafel/ECTS
Lehrveranstaltungen
Einteilung des Studienjahres
LV-Typenbeschreibung
Anmeldung & Zulassung
Studienbeginn: Wintersemester
Anmeldefristen & Zulassungsprüfungstermine (coming soon)
Weitere Informationen
Professor*innen und Äquivalente
Byers, Mardi Univ.Prof. Gastprofessur für Gesang
Füzessery, Zoltan Mag.art. Dr. artium Privatdozent Privatdozent Universitätsdozent für Klavier
Gritsch, Bernhard Ao.Univ.Prof. Mag.art. Dr.phil. Universitätsdozent für Musikpädagogik
Zulassung
ZULASSUNG ZUM MASTERSTUDIUM SEKUNDARSTUFE ALLGEMEINBILDUNG: LEHRAMT UF MUSIKERZIEHUNG
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung mit dem Unterrichtsfach Musikerziehung:
Die Zulassung setzt den erfolgreichen Abschluss eines Bachelorstudiums Musikerziehung (Lehramt Musikerziehung im Bereich Sekundarstufe Allgemeinbildung) oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus.
Für Absolvent*innen des Bachelorstudiums Musikerziehung im Verbund Süd-Ost ist eine Zulassung zum Masterstudium Musikerziehung ohne weitere Auflagen möglich, allerdings ist eine fristgerechte Anmeldung zum Reihungsverfahren erforderlich.
Für externe Studienwerber*innen gilt:
Die Zulassung zum Masterstudium ist nur nach positiver Überprüfung der qualitativen Zulassungsbedingungen möglich. Diese Überprüfung erfolgt im Rahmen eines Kolloquiums, bei dem die
- Fertigkeiten in der Liedbegleitung sowie
- ein versierter Umgang mit elektronischen Medien für den Musikunterricht
überprüft werden.
Die Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen orientiert sich inhaltlich an den im Bachelorstudium erworbenen Kompetenzen in den beiden genannten Bereichen (Lehrveranstaltungen Schulpraktisches Klavierspiel, Kinder- und Jugendstimmbildung, Musik und Computer).
Die Studienwerber*innen haben im Rahmen dieser Überprüfung das künstlerisch-pädagogische und künstlerisch-wissenschaftliche Potential zur Bewältigung des Masterstudiums nachzuweisen.
Hier finden sich wichtige Informationen zur erforderlichen Anmeldung und zum Reihungsverfahren.
ZULASSUNG (EINSCHREIBUNG)
Wichtig: Nach der bestandenen Zulassungsprüfung bist du noch nicht automatisch zum Studium zugelassen – es muss per E-Mail unbedingt noch die fristgerechte Zulassung (Einschreibung) erfolgen! Siehe hierzu auch "Weg ins Studium"!
Weiterführende Informationen
- Erforderliche Deutschkenntnisse
- Beglaubigungsvorschriften ausländischer Dokumente
- Informationsblatt Beglaubigungen (Welcome Center)
- Informationsblatt für die Erstzulassung
- Checkliste Studienplanung
- KUG-Student4OneDay
- Welcome Center - Bei Fragen rund um den Studienstart
Fragen? Anmerkungen? Diese Seite wird von der Abteilung Studien- und Prüfungsmanagement der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz betreut.