Einreise, Visum & Aufenthalt

Hier finden sich alle wichtigen Informationen rund um Einreise, Visum und Aufenthalt für all jene, die ein reguläres (d.h. gesamtes ordentliches oder außerordentliches) Studium an der Kunstuniversität Graz anstreben (Informationen für Austauschstudierende finden sich hier). Bitte kläre frühzeitig die Einreisebedingungen ab, die sich je nach Herkunft wie unten beschrieben unterscheiden!

 

Ich bin ein*e EU/EWR-Bürger*in oder aus der Schweiz

Was brauche ich VOR meiner Einreise:

 

Für die Einreise nach Österreich ist kein Visum erforderlich!

EU/EWR-Bürger*innen und Schweizer*innen benötigen lediglich ein gültiges Reisedokument (Reisepass, Personalausweis).

Was brauche ich für meinen Aufenthalt:

 

> Meldezettel

(innerhalb von 3 Tagen)

TIPP: siehe auch Informationsblatt des Welcome Centers!

 


 

> Anmeldebescheinigung

(innerhalb von 4 Monaten, sofern nicht ohnehin Österreicher*in)

TIPP: siehe auch Informationsblatt des Welcome Centers! Hier findet sich zudem eine Ausfüllhilfe.

 

 

Ich bin ein*e Drittstaatsangehörige*r

(Nicht-EU/EWR/Schweiz)

Was brauche ich VOR meiner Einreise:

 

> nur für diese Länder kein Visum für die Einreise erforderlich

 


 

> für alle anderen Länder: Antrag auf Aufenthaltsbewilligung "Student" / danach Visum D erforderlich

HINWEIS: Bitte stelle den Antrag am besten bereits 3 Monate vor der gewünschten Einreise bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde im Herkunftsland!

Was brauche ich für meinen Aufenthalt:

 

> Aufenthaltsbewilligung "Student" -

HINWEIS: Bitte innerhalb der visumsfreien Zeit bzw. innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums D bei der zuständigen Inlandsbehörde beantragen!

 


 

> Meldezettel

(innerhalb von 3 Tagen)

TIPP: siehe auch Informationsblatt des Welcome Centers!

 

 

Visumsfreie Einreise: Nur wenn du visumfrei nach Österreich einreisen kannst, darfst du dich für eine bestimmte Zeit (meist 3 Monate) in Österreich aufhalten. In dieser Zeit absolvierst du die Zulassungsprüfung und stellst nach bestandener Zulassungsprüfung - so rasch wie möglich! - in Österreich einen Antrag auf eine Aufenthaltsbewilligung "Student".

Nicht visumsfreie Einreise: Wenn du für die Einreise nach Österreich ein Visum benötigst, musst du in deinem Heimatland eine Aufenthaltsbewilligung ("Student") für Österreich beantragen. Dafür benötigst du u.a. einen "bedingten Zulassungsbescheid" von der Universität und musst verschiedene andere Voraussetzungen erfüllen. Die Bearbeitung dauert dann ca. 3 Monate, die du in deinem Heimatland abwarten musst - stelle den Antrag also früh genug vor der Zulassungsprüfung! Wenn dich die Verständigung über eine positive Entscheidung erreicht, dann stelle vor Ort zusätzlich einen Antrag für ein "Visum D" (bitte kein Reisevisum C beantragen!). Mit diesem Visum darfst du zur Zulassungsprüfung nach Österreich einreisen. Du absolvierst dann die Zulassungsprüfung und legst die Bestätigung darüber (sowie weitere Nachweise) in Österreich vor, um die bereits beantragte Aufenthaltsbewilligung zu erhalten.

TIPP: Beachte, dass jeder Antrag im Einzelfall von der zuständigen Behörde geprüft werden muss. Je früher du einen Antrag stellst und je genauer und vollständiger der Antrag ist, desto rascher und einfacher kann die Bearbeitung erfolgen!

HINWEIS: Die Aufenthaltsbewilligung muss jährlich verlängert werden!

 

 

Achtung bei Lehrgängen

 

Beachte, dass folgende außerordentliche Studienangebote keinesfalls geeignet sind, um eine Aufenthaltsbewilligung "Student" zu erhalten:

  • ULG "Elementare Musikpädagogik"
  • ULG "Instrumentales & Vokales Musizieren"
  • ULG "Komposition für Kinder & Jugendliche"
  • Besuch einzelner Lehrveranstaltungen

 

ACHTUNG: Bei allen Lehrgängen ist generell nicht sichergestellt, ob man dafür eine Aufenthaltsbewilligung "Student" erhalten kann.  

Für minderjährige Personen (unter 18 Jahren) ist zu beachten, dass für den Aufenthalt in Österreich eine volljährige Aufsichtsperson notwendig ist. Die Zulassung zu einem Vorbereitungs- oder Hochbegabtenlehrgang für eine minderjährige Person kann keine Aufenthaltsbewilligung für eine Begleitperson ermöglichen.

Formulare

 

> Formular Meldezettel

Hier finden sich fremdsprachige Muster

 

 

> Formular Anmeldebescheinigung

Hier findet sich eine englischsprachige Erklärung dazu und hier eine deutschsprachige Erklärung.

 

 

> Antragsformular Aufenthaltsbewilligung "Student"

Hier findet sich eine deutschsprachige Erklärung dazu

Anlaufstellen

 

Inlandsbehörden:

> für Graz:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 3 - Aufenthalts- und Sicherheitswesen, Paulustorgasse 4, 8010 Graz

> für Oberschützen:

Bezirkshauptmannschaft Oberwart, Hauptplatz 1, 7400 Oberwart

weitere Inlandsbehörden

 

Meldewesen Graz:

Zentrale Meldebehörde/Amtshaus, Servicestelle, Schmiedgasse 26, 8010 Graz

alle Servicestellen Graz

weitere Meldebehörden Österreich

 

Bei Fragen:

> Welcome Center

 

 

Fragen? Anmerkungen? Diese Seite wird vom Welcome Center der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz betreut.