Studienbeitrag und Studierendenbeitrag

Höhe der Beiträge

Höhe des Studierendenbeitrages pro Semester:

  • derzeit € 22,70
     

Höhe des Studienbeitrages pro Semester:   

  • € 363,36 in der allgemeinen Zulassungsfrist
  • € 726,72 für Drittstaatsangehörige


Überblick aller Studienbeiträge nach Herkunftsländern

Erlass des Studienbeitrages

Ordentliche Studierende (ausgenommen Studierende mit dem Aufenthaltstitel "Aufenthaltsbewilligung Studierender") können, wenn ein Erlassgrund vorliegt, im Studien- und Prüfungsmanagement einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrages stellen. ACHTUNG! Der Erlass umfasst ausschließlich den Studienbeitrag! Der ÖH-Beitrag ist jedenfalls, auch bei einem Erlass des Studienbeitrags, zu entrichten.

 Antrag auf Erlass des Studienbeitrages

Erlass des Studienbeitrages im Rahmen des Ost-Südosteuropaschwerpunktes der KUG

Ordentlichen Studierenden aus folgenden Ländern wird der Studienbeitrag erlassen, sofern sie die Studienzeit nicht überschreiten (Mindeststudiendauer plus 1 Toleranzsemester) und mindestens 30 ECTS-Credits im Jahr erbringen, mit einem Notendurchschnitt, der nicht schlechter als 2,5 sein darf:

  • Albanien
  • Armenien
  • Belarus
  • Bosnien-Herzegowina
  • Georgien
  • Kosovo
  • Moldawien
  • Montenegro
  • Nordmazedonien
  • Serbien
  • Türkei
  • Ukraine

Die Befreiung für die ersten 3 Semester erfolgt automatisch. Danach ist um die Befreiung unter den genannten Bedingungen anzusuchen.
Bitte beachten Sie die dafür vorgesehenen Einreichfristen (15.11. bis 15.12. bzw. 15.04. bis 15.05)

Für den Antrag auf Erlass des Studienbeitrages (Ost-/Südosteuropaschwerpunkt) verwenden Sie bitte das elektronische Formular in KUGonline:

Werden die Bedingungen nicht erfüllt, ist ein Betrag in Höhe von € 749,42, der sich aus Studienbeitrag (€ 726,72) und dem "ÖH-Beitrag" (€ 22.70) zusammensetzt, zu bezahlen.

Befristete Befreiung vom Studienbeitrag (beitragsfreie Zeit)

Diese gilt für ordentliche Studierende eines Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudiums für die Dauer der Regelstudienzeit zuzüglich maximal zwei  Semester und betrifft folgende Personengruppen:

  • Österreichische Staatsbürger*innen
  • EU-Bürger*innen
  • EWR-Bürger*innen (Norwegen, Island, Liechtenstein)
  • Staatsangehörige der Schweizerischen Eidgenossenschaft
  • Konventionsflüchtlinge (auch aus anderem EU-Staat)
  • Subsidiär Schutzberechtigte
  • Begünstigte Drittstaatsangehörige, denen einer der folgenden Aufenthaltstitel erteilt wurde:
    • "Daueraufenthalt - EG" ausgestellt von der zuständigen österreichischen Behörde
    • "Daueraufenthalt - EG" ausgestellt von der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedsstaates und eine Niederlassungsbewilligung für Österreich
    • "Daueraufenthaltskarte" ausgestellt von der zuständigen österreichischen Behörde
  • Türkische Staatsangehörige auf Grund des Assoziationsabkommens EWG-Türkei, wenn sie
    • ordnungsgemäß bei ihren in Österreich lebenden Eltern wohnen und
    • die Eltern in Österreich ordnungsgemäß beschäftigt sind oder waren
  • Studierende, auf welche die Personengruppen-Verordnung Anwendung findet
  • Studierende mit einem anderen Aufenthaltstitel als „Aufenthaltsbewilligung Studierende“

Bei Überschreiten der beitragsfreien Zeit ist ein Studienbeitrag in Höhe von 363,36 € pro Semester zu entrichten.

Generelle Befreiung vom Studienbeitrag

Ordentliche Studierende, die eine Staatsbürgerschaft eines Landes der Anlage 3 zu § 3a Studienbeitragsverordnung 2004 besitzen, sind generell vom Studienbeitrag befreit. Es ist ausschließlich der ÖH-Beitrag zu entrichten.

Afghanistan, Angola, Äquatorialguinea, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Bhutan, Burkina Faso, Burundi, Dschibuti, Eritrea, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Jemen, Kambodscha, Kap Verde, Kiribati, Komoren, Kongo - Demokratische Republik, Laos - Demokratische Volksrepublik, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Malediven, Mali, Mauretanien, Mosambik, Myanmar, Nepal, Niger, Ruanda, Salomonen, Sambia, Samoa, São Tomé und Principe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Tansania - Vereinigte Republik, Timor-Leste, Togo, Tschad, Tuvalu, Uganda, Vanuatu und Zentralafrikanische Republik.

Beiträge für außerordentliche Studierende

Außerordentliche Studierende sind Studierende, die

  • einzelne Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern besuchen oder
  • zu einem Universitätslehrgang zugelassen sind.

Außerordentliche Studierende, die zu einzelnen Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern zugelassen sind, haben (unabhängig von der Staatszugehörigkeit!) ab dem ersten Semester ihrer Zulassung einen Studienbeitrag in Höhe von 363,36 € zu entrichten.

Zusammen mit dem Studierendenbeitrag (=ÖH-Beitrag) ist somit ein Gesamtbeitrag in Höhe von 386,06 € pro Semester zu bezahlen.

Außerordentliche Studierende, die zu einem Universitätslehrgang bzw. Vorstudienlehrgang zugelassen sind, sind vom Studienbeitrag befreit und bezahlen den Lehrgangsbeitrag und den ÖH-Beitrag.

Rückerstattung des Studienbeitrages

Die Rückerstattung des Studienbeitrages unterscheidet sich von der Möglichkeit des Erlass des Studienbeitrags und ist aus folgenden Gründen möglich:

  1. Der Studienbeitrag wurde einbezahlt, es wird jedoch in der Folge für das betreffende Semester ein Erlasstatbestand wirksam und dieser wird vor Ende der allgemeinen Zulassungsfrist geltend gemacht.
  2. Es wurde mehr als der festgelegte Studienbeitrag entrichtet. In diesem Fall wird die Überbezahlung rückerstattet.
  3. Der Studienbeitrag wurde unvollständig oder zu spät entrichtet, sodass keine Zulassung bzw. Fortsetzungsmeldung bewirkt wurde.
  4. Der Studienbeitrag wurde einbezahlt, das Studium wird jedoch vor Ende der allgemeinen Zulassungsfrist abgeschlossen oder ohne Ablegung einer Prüfung bzw. Einreichung einer wissenschaftlichen Arbeit in diesem Semester abgebrochen. Sofern keine Zulassung an einer anderen österreichischen Universität besteht, wird der Studienbeitrag rückerstattet

Der Antrag auf Rückerstattung des Studienbeitrages für das Wintersemester ist bis zum nächstfolgenden 31. März, für das Sommersemester bis zum nächstfolgenden 30. September im Studien- und Prüfungsmanagement zu stellen (Antragsformular nur dort erhältlich!).

Der Antrag auf Rückerstattung der Lehrgangsgebühr ist ebenfalls nur im Studien- und Prüfungsmanagement erhältlich.

Antrag auf Rückerstattung des Studierendenbeitrages (= ÖH-Beitrag)