Studiendekan*in
Der Studiendekan ist ein monokratisches Organ und als solches in erster Instanz dafür zuständig, dass die studienrechtlichen Bestimmungen an der KUG eingehalten werden. Der Studiendekan wird vom Senat für die Funktionsperiode von drei Jahren gewählt.
Zu den Aufgaben des Studiendekans zählen unter anderem die Einsetzung von Prüfungssenaten für die Zulassung zum Studium, die Ausstellung von Vorabbescheiden und Anerkennungsbescheiden bei Auslandssemestern im Rahmen von Mobilitätsprogrammen, die Anerkennung von Prüfungen und die Ausstellung von Abschlusszeugnissen sowie die Verleihung akademischer Grade.